Terhaag: Bibliotheken Sonntagsöffnung ermöglichen - Mönchengladbach macht es vor

Der Mönchengladbacher FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Terhaag begrüßt den Beschluss des FDP-Landesparteitages, öffentlichen Bibliotheken künftig die Sonntagsöffnung zu ermöglichen. Im Vorfeld hatte sich der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Lorenz Deutsch gemeinsam mit Andreas Terhaag und der kulturpolitischen Sprecherin der FDP-Ratsfraktion Mönchengladbach Natascha Stephan vor Ort über die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der Stadtteilbibliothek Rheydt informiert. Hierzu erklärt Andreas Terhaag:

 

„Es ist unverständlich warum Bäckereien, Kinos oder Theater sonntags öffnen können, Stadtbibliotheken jedoch nicht. Mit zunehmender Digitalisierung aller Lebensbereiche verändern sich auch die Ansprüche und Anforderungen an unsere Bibliotheken. Früher stand die Ausleihe von Medien im Vordergrund. Heute erlebt die Bibliothek eine Renaissance als Lern- und Arbeitsort, Kulturort und als Ort des intergenerativen und interkulturellen Austausches. Die Stadtteilbibliothek Rheydt ist hier ein Vorbild für die gelungene Weiterentwicklung des Bibliothekkonzeptes. Mit der Sonntagsöffnung gelingt eine bessere Ansprache der Zielgruppen: Zum Beispiel Familien, Berufstätige oder Schüler. Die bisherige Einschränkung der Öffnung durch das Arbeitszeitgesetz ist nicht mehr zeitgemäß.“ Zum Aufbau und Schärfung eines entsprechenden Profils fordern die Freien Demokraten zudem ein Landesprogramm, das die Bibliotheken in NRW in die Lage versetzen soll, sich zu multifunktionalen, multimedialen Lern- und Freizeitorten zu entwickeln.

 

Auch die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion Mönchengladbach Natascha Stephan freut sich über den Vorstoß: „Es freut mich, dass das Leuchtturmprojekt der Stadtteilbibliothek Rheydt nun bis auf die Landesebene ausstrahlt. In Mönchengladbach wird die Sonntagsöffnung nicht nur positiv von den Kunden und Besuchern angenommen sondern genießt auch Rückendeckung von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen der Stadt. Das Konzept ließe sich ohne Weiteres auf andere Städte und Gemeinden übertragen, wenn der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schafft.“