Im Mai hatte der ESF-Begleitausschuss beschlossen, die Berufseinstiegsbegleitung künftig aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds) des Landes zu finanzieren. Der Bund zieht sich aus der
Finanzierung gänzlich zurück. Nun haben das NRWArbeitsministerium und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Agentur für Arbeit eine Vereinbarung über die Fortführung der
Berufseinstiegsbegleitung unterzeichnet.
Der FDP-Landtagsabgeordnete für Mönchengladbach Andreas Terhaag freut sich, dass das bewährte Förderinstrument nicht nur erhalten bleibt, sondern auch ausgeweitet wird: „Für Mönchengladbach
stehen künftig 121 Plätze und damit 16 Plätze mehr als im Vorjahr zur Verfügung.“
Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben, dabei aber besondere Unterstützung
benötigen. Die Betreuungsdauer läuft über 36 Monate und unterstützt die Schüler bei Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, bei Bewerbungsunterlagen sowie bei der Suche nach einem
Praktikums- oder Ausbildungsplatz.
„Mit der Fortführung und Ausweitung des Förderprogramms sendet die NRWKoalition ein Signal der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit schlechteren Startchancen beim Übergang in eine
Ausbildung. Die Berufseinstiegsbegleitung hat sich gerade durch die personelle Kontinuität der Betreuung als erfolgreiches Instrument zum Start ins Arbeitsleben erwiesen. Die Mittel des Landes
sind hierbei gut investiert, wenn damit mehr jungen Menschen der Einstieg in eine Ausbildung gelingt“, erklärt Terhaag.
Das neue Betreuungsprogramm beginnt am 1. Februar 2020 und umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit. Informationen erhalten interessierte Schüler und Eltern bei Lehrkräften der teilnehmenden Schulen oder bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.