Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen

Andreas Terhaag: Spürbare Entlastung für Hauseigentümer

 

Die Fraktionen der NRW-Koalition werden am kommenden Donnerstag einen Gesetzesentwurf in das Plenum einzubringen, der die turnusmäßige Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen privater Haushalte abschaffen soll. Bereits in der vergangenen Woche hatten sich die Fraktionen von CDU und FDP auf die Neuregelung verständigen können. Ab Anfang 2020 soll die Maßnahme bereits gelten und so Anwohner von Wasserschutzgebieten entlasten.

 

In NRW gibt es rund 400 Grundwasserschutzgebiete, in denen private Eigentümer seit dem Jahre 2013 die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen, deren Baujahr jünger als 1965 ist, bis zum 31. Dezember 2020 durchführen lassen müssen. Pro untersuchtem Meter fallen für die betroffenen Anwohner seitdem je Kontrolle zwischen 20,00 und 100,00 € an, bei fälligen Kanalsanierungen entsprechend noch mehr.

  

„Eine verdachtsunabhängige Prüfung privater Kanäle wird es zukünftig nicht mehr geben, der Generalverdacht ist also endlich aufgehoben. Die verpflichtende Prüfung wird nur noch bei Neubauvorhaben sowie begründeten Verdachtsfällen, etwa beim Ausschwemmen von Sand, Erde, Scherben oder anderen Stoffen im Kanalnetz der Kommune oder dem Absacken von Grundstücken fällig sein“, so Andreas Terhaag, Abgeordneter der Freien Demokraten im Landtag NRW und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

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