#ichhelfemit: Landesregierung verlängert KiTa-Helfer-Programm um 7 Monate

Andreas Terhaag MdL: NRW stellt 2021 weitere 147 Millionen Euro zur Entlastung der Träger bei gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung und zur Entlastung der Fachkräfte bereit.

 

Wie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mitteilt, verlängert die Landesregierung ihr KiTa-Helfer-Programm #ichhelfemit während der Corona-Pandemie um sieben Monate bis zum Ende des aktuellen KiTa-Jahres am 31. Juli 2021. Das Land stellt 147 Millionen Euro (2020: 105 Millionen Euro) hierzu bereit. Damit können die Träger der KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben auch weiterhin Rechnung tragen. Besonders zur Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich sowie dem Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstungen sollen die Landesmittel dienen.

 

Andreas Terhaag, Abgeordneter für die FDP im Landtag NRW: „Die Rückmeldungen zu unserem Landesprogramm #ichhelfemit sind sehr positiv. Dem Land liegen fast 9.000 Anträge von KiTas vor. Ich freue mich, dass das Land weiterhin in diesen schwierigen Zeiten den Erzieherinnen und Erziehern eine Stütze bietet. Das Personal der KiTas leistet einen fantastischen Einsatz in der Krise, wofür wir uns alle nur herzlichst bedanken können. Den zusätzlich eingestellten KiTa-Helferinnen und -Helfern wollen wir zudem eine Perspektive für eine Anschlussqualifizierung im pädagogischen Bereich bieten.

 

Die KiTa-Helferinnen und -Helfer sollen das pädagogische Personal bei alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten entlasten. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird weiterhin ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet. Jede KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtung kann einen Antrag auf Unterstützung durch eine*n Alltagshelfer*in in Höhe von bis zu 14.700 Euro stellen, wobei sich Interessierte direkt bei den Trägern bewerben und ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis sowie eine Gesundheitsbelehrung durch ein Gesundheitsamt nachweisen müssen.