Soforthilfe Sport: Verlängerung der Hilfe für existenzgefährdete Sportvereine

Wie die Staatskanzlei mitteilt, unterstützt die Landesregierung weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der „Soforthilfe Sport“. Der Förderzeitraum wurde um eine weitere Phase bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Alle Sportvereine und Mitgliedsverbände des Landessportbunds können über dessen Förderportal die Hilfen online beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Etwa 13 Millionen Euro wurden bisher an 858 Sportvereine ausgezahlt, die damit vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden konnten. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

 

„Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt unseren Sportvereinen Handlungsspielräume, um ihre Sportangebote wieder aufzunehmen und damit auch Einnahmen zu generieren. Hoffentlich finden damit auch wieder mehr Menschen in meiner Heimatstadt Mönchengladbach den Weg zurück in die Sportvereine. Dennoch ist die Situation weiterhin für viele Vereine schwierig, insofern ist es sehr gut, dass das Land den Rettungsschirm offen lässt und in Not geratene Vereine auffängt.“, so Andreas Terhaag, sportpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.